AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SchuKom – 
Schule und Kommunikation, Mühlenberg 24, 27283 Verden (Aller), Telefon 04231-932119, Stand Mai 2007

1. Allgemeines

1.1 Nachfolgende Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle Angebote und Leistungen der SchuKom – Schule und Kommunikation (im folgenden SchuKom genannt). Entgegenstehende AGB oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, SchuKom hat schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Auftragsabwicklung, Preise und Lieferbedingungen

2.1 Angebote und Auftragsabwicklung

2.1.1 Angebote sind bis zum erfolgten Vertragsabschluss freibleibend.

2.1.2 Die Annahme von Aufträgen wird schriftlich bestätigt. Erst mit unserer Auftragsbestätigung gelten die Aufträge als angenommen.

2.1.3 Bei Anfragen, Informationsanforderungen und bei Entgegennahme von Aufträgen werden Daten gespeichert.

2.2 Preise und Vergütung

2.2.1 Die Preise gelten ab Erfüllungsort für die Lieferung in Euro. Erfüllungsort für die Zahlung des Kaufpreises sowie für alle übrigen Leistungen des Käufers ist Verden (Aller). Erfüllungsort für unsere Lieferung ist der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Käufer befindet.

2.2.2 Die Vergütung gliedert sich in die Vergütung für die Entwürfe der verschiedenen Auftragsphasen (Design-Entwurf, Entwurfsausarbeitung und Grundlagen für die Realisierung) sowie diejenige für die Einräumung der Nutzungsrechte. Bereits die Anfertigung von Entwürfen ist kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die in der aktuell gültigen Preisliste genannten Vergütungen sind Endpreise, welche die oben genannten Auftragsphasen und Nutzungsrechte beinhalten.

2.2.3 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten: Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Zeichnungen etc., werden nach Zeitaufwand entsprechend gesondert berechnet. SchuKom ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen (z.B. Drucken und Falzen) im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber erteilt SchuKom entsprechende Vollmacht. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von SchuKom abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, SchuKom im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Fotos, CD-ROMs etc. sind vom Auftraggeber gesondert zu erstatten. Reisekosten und eventuelle Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

2.3 Versand und Verpackung

2.3.1 Alle Versendungen erfolgen nach bestem Ermessen und ausnahmslos für Rechnung und auf Gefahr des Käufers, letzteres auch bei frachtfreier Lieferung.

2.3.2 Die Wahl der Versandart bleibt uns vorbehalten. Aus der getroffenen Wahl können uns gegenüber keine Ansprüche abgeleitet werden.

2.3.3 Die Verpackungs- und Versandkosten gehen zu Lasten des Käufers.

2.4 Transportgefahr und -versicherung

Der Gefahrübergang erfolgt unbeschadet Ziffer 2.3 mit der Übergabe an die mit der Ausführung der Versendung beauftragte Person, Firma oder Anstalt, die nach ihren jeweiligen allgemeinen oder mit uns vereinbarten Bedingungen arbeiten.

2.5 Umfang der Leistung

Maß-, Gewichts-, und Leistungsangaben in Abbildungen und Prospekten sind unverbindlich, soweit sie von uns nicht ausdrücklich als bindend schriftlich anerkannt werden.

2.6 Lieferzeit/ Lieferpflicht

2.6.1 Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung.

2.6.2 Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware den Ort der Versendung verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

2.6.3 Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Verkehrsstörungen, Verfügungen von hoher Hand, allen Fällen von höherer Gewalt sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung der Ware von erheblichen Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unter- bzw. Vertragslieferanten eintreten. Sofern durch diese Umstände darüber hinaus der Inhalt der Leistung erheblich verändert wird, befreit uns dies für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung.

3. Fälligkeit der Vergütung, Abnahme

Soweit sich aus dem Bestätigungsschreiben nichts anderes ergibt, ist die Gesamtvergütung nach der Fertigstellung der Arbeiten (z.B. erste Korrektur) und noch vor Ablieferung bzw. Dateiübergabe fällig. Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Rechnungen von SchuKom sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug kann SchuKom Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon ebenso unberührt wie die Berechtigung des Auftraggebers, im Einzelfall eine niedrigere Belastung nachzuweisen.

4. Digitale Daten

Der Designer ist nicht verpflichtet, Dateien, 2D/3D-Entwürfe oder sonstige Datensätze, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Hat der Designer dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Designers geändert oder Dritten weitergegeben werden.

Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien/Daten online und offline trägt der Auftraggeber. Der Designer haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten, Die Haftung des Designers ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers oder seines Beauftragten entstehen.

5. Urheberrecht und Nutzungsrechte

5.1 Jeder SchuKom erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf Erstellung eines Entwurfs für ein Print- oder Webdesign und gegebenenfalls auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Leistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitungen, Zeichnungen und sonstigen Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit stehen SchuKom insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

5.2 Die Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe und Zeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von SchuKom weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung und/oder Änderung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SchuKom, eine Vertragsstrafe in Höhe von 200% der vereinbarten Entwurfsvergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

5.3 SchuKom überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen. Eine Übertragung der Nutzungsrechte durch den Auftraggeber an Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Vereinbarung zwischen Auftraggeber und Designer. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung der Vergütung durch den Auftraggeber auf diesen über. SchuKom hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken und in den Veröffentlichungen über das Produkt als Urheber genannt zu werden. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt SchuKom, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung neben dieser zu verlangen.

5.4 Vorschläge, Weisungen und sonstige Mitarbeit des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter und Beauftragten haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung für die Entwurfsarbeiten. Sie begründen regelmäßig kein Miturheberrecht. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen im Falle der Nutzungsrechteinräumung nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt SchuKom, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu verlangen.

6. Gewährleistung

6.1 SchuKom verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Muster, Unterlagen, vorlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind unbeschadet der gesetzlichen Gewährleistung innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei SchuKom geltend zu machen.

6.2  Bei begründeten Beanstandungen kann der Käufer Nachbesserung oder Ersatzlieferung verlangen. Beanstandungen berechtigen den Käufer nicht, die Annahme der Ware zu verweigern oder zu verzögern.

7. Haftung

SchuKom haftet&xnbsp; – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft&xnbsp; – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung&xnbsp; gilt auch für seine Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Für leichte Fahrlässigkeit haftet nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Dieser Fall ist jedoch die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden und entgangenen Gewinn ausgeschlossen. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, verschulden bei Vertragschluss und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt SchuKom gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit SchuKom kein verschulden trifft. SchuKom tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf. Sofern SchuKom selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor eine Inanspruchnahme von SchuKom zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Der Auftraggeber stellt SchuKom von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen SchuKom stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung. Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Produkt, Text, Bild und Gestaltung sowie die Ausführbarkeit der Produktion. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Ausarbeitungen, Entwicklungen, Entwürfe, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung von SchuKom. Für die wettbewerbs- und inhaltliche Zulässigkeit, die gebrauchs- und geschmacksmusterrechtliche Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produkts haftet SchuKom nicht.&xnbsp;

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. SchuKom behält den vollen Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann SchuKom eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann SchuKom auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an SchuKom übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber SchuKom von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9. Schlussbestimmungen und Anerkenntnis

9.1 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten kommen.

9.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern sich aus dem Bestätigungsschreiben von SchuKom nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der Sitz von SchuKom. Gerichtsstand ist der Sitz von SchuKom (Verden (Aller)), soweit gesetzlich zulässig. SchuKom ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

9.3 Obige Bedingungen sind gültig für alle Verkäufe. Der Käufer anerkennt sie durch Kaufabschluss sowie durch widerspruchslose Entgegennahme des Abdrucks. Entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dass wir diese schriftlich bestätigen.

9.4 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Derartige Bestimmungen werden dann durch solche ersetzt, die aus wirtschaftlicher Sicht den unwirksamen Bestimmungen am nächsten sind.

Verden (Aller), Mai 2007